+ + + 14.01.2009: Gesetzesentwurf geht in Begutachtung - Frist endet am 28.01.2009 + + + + + + 4./5.3.2009: Diskussion im Finanzausschuss + + +

+ + + 11.3.2009: Parlament beschließt die Absetzbarkeit + + +

+ + + 31.7.2009: Veröffentlichung der Liste durch das Finanzamt 1/23 + + + + + + 6.12.2009: BMF startet Öffentlichkeitskampagne + + + + + + 1.1.2010: 366 NPOs haben die Spendenabsetzbarkeit + + +
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Stellungnahme BAG


Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt zum Gesetzesentwurf

Die BAG sieht in dem auf Basis der Ergebnisse einer gemischten Arbeitsgruppe aus ExpertInnen des BMF, anderer Ministerien, Hilfsorganisationen und unabhängigen Fachleuten erstellten Gesetzesentwurf , der eine Erweiterung der bisherigen Möglichkeit der Absetzung von Spenden für wissenschaftliche Zwecke auf weitere Bereiche, eine sehr gute Grundlage für eine umgehende Umsetzung dieser Regelung.

Folgende Ergänzungen sollten auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorgenommen werden:
5a.
a) … und/oder ökologischen Zwecken im Sinne des Umwelt-, Natur- oder Tierschutzes.

b) Aktivitäten im Rahmen von Zweckverwirklichungsbetrieben sind von der Ausschließlichkeit ausgenommen, sofern die Erlöse für die Erreichung der Zwecke unter a) unentbehrlich sind.

c) … jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung zu bestätigen.

Definition Mildtätigkeit:
Unter Mildtätigkeit werden humanitäre, soziale und wohltätige Aktivitäten verstanden, die unmittelbar (in Form von direkten Unterstützungsleistungen, Beratung, Schulung, etc.) Personen zu gute kommen, die materiell oder persönlich hilfsbedürftig sind, oder der Vertretung der Interessen materiell oder persönlich hilfsbedürftiger Personen dienen, sowie Bildungsaktivitäten, die der Qualifikation für die oben genannten Tätigkeiten dienen.

Definition ökologische Zwecke:
„Zwecke des Umweltschutzes ergeben sich insbesondere aus dem Bundesverfassungsgesetz über den umfassenden Umweltschutz (BGBL Nr. 491/1984 in der jeweils geltenden Fassung), aber auch aus den Rechtsnormen der EU und der Bundesländer und umfassen alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, welche Umweltschutz als Zweck ihrer Tätigkeit definiert haben.
Zwecke des Naturschutzes definieren sich aus den Naturschutzgesetzen der Bundesländer und umfassen alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, welche Naturschutz als Zweck ihrer Tätigkeit definiert haben.
Zwecke des Tierschutzes verstehen sich im Rahmen des Begriffs in § 11 Abs. 1 Z 8 BVG (BGBl.Nr. 1/1930 in der jeweils geltenden Fassung) insbesondere im Sinne des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (BGBL Nr. 118/2004 in der jeweils geltenden Fassung) und umfassen alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, welche Tierschutz als Zweck ihrer Tätigkeit definiert haben.“

Offener Punkt:
Aus Sicht der BAG offen ist der Umgang mit schädlichen Hilfsbetrieben (z.B.: Küche in Pflegeheim, die städtischen Kindergarten mitbeliefert). Hier sollten kurzfristig Expertengespräche zu einer schnellen Klärung führen, ob eine Lösung möglich ist, die verhindert, dass durch notwendige Ausgliederungen oder Umgründungen unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand erzeugt werden, bzw. durch die Einstellung derartiger Aktivitäten insgesamt volkswirtschaftlich höhere Kosten entstehen.

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt zum Gesetzesentwurf

Die BAG sieht in dem auf Basis der Ergebnisse einer gemischten Arbeitsgruppe aus ExpertInnen des BMF, anderer Ministerien, Hilfsorganisationen und unabhängigen Fachleuten erstellten Gesetzesentwurf , der eine Erweiterung der bisherigen Möglichkeit der Absetzung von Spenden für wissenschaftliche Zwecke auf weitere Bereiche, eine sehr gute Grundlage für eine umgehende Umsetzung dieser Regelung.

Folgende Ergänzungen sollten auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorgenommen werden:
5a.
a) … und/oder ökologischen Zwecken im Sinne des Umwelt-, Natur- oder Tierschutzes.

b) Aktivitäten im Rahmen von Zweckverwirklichungsbetrieben sind von der Ausschließlichkeit ausgenommen, sofern die Erlöse für die Erreichung der Zwecke unter a) unentbehrlich sind.

c) … jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung zu bestätigen.

Definition Mildtätigkeit:
Unter Mildtätigkeit werden humanitäre, soziale und wohltätige Aktivitäten verstanden, die unmittelbar (in Form von direkten Unterstützungsleistungen, Beratung, Schulung, etc.) Personen zu gute kommen, die materiell oder persönlich hilfsbedürftig sind, oder der Vertretung der Interessen materiell oder persönlich hilfsbedürftiger Personen dienen, sowie Bildungsaktivitäten, die der Qualifikation für die oben genannten Tätigkeiten dienen.

Definition ökologische Zwecke:
„Zwecke des Umweltschutzes ergeben sich insbesondere aus dem Bundesverfassungsgesetz über den umfassenden Umweltschutz (BGBL Nr. 491/1984 in der jeweils geltenden Fassung), aber auch aus den Rechtsnormen der EU und der Bundesländer und umfassen alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, welche Umweltschutz als Zweck ihrer Tätigkeit definiert haben.
Zwecke des Naturschutzes definieren sich aus den Naturschutzgesetzen der Bundesländer und umfassen alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, welche Naturschutz als Zweck ihrer Tätigkeit definiert haben.
Zwecke des Tierschutzes verstehen sich im Rahmen des Begriffs in § 11 Abs. 1 Z 8 BVG (BGBl.Nr. 1/1930 in der jeweils geltenden Fassung) insbesondere im Sinne des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (BGBL Nr. 118/2004 in der jeweils geltenden Fassung) und umfassen alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, welche Tierschutz als Zweck ihrer Tätigkeit definiert haben.“

Offener Punkt:
Aus Sicht der BAG offen ist der Umgang mit schädlichen Hilfsbetrieben (z.B.: Küche in Pflegeheim, die städtischen Kindergarten mitbeliefert). Hier sollten kurzfristig Expertengespräche zu einer schnellen Klärung führen, ob eine Lösung möglich ist, die verhindert, dass durch notwendige Ausgliederungen oder Umgründungen unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand erzeugt werden, bzw. durch die Einstellung derartiger Aktivitäten insgesamt volkswirtschaftlich höhere Kosten entstehen.
 

WIR UNTERSTÜTZEN

Monika Culen
Rote Nasen
Monika Culen
"Wir wollen, dass Solidarität und Verantwortung für einander eine Selbstverständlichkeit in unserer Gesellschaft werden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist ein unverzichtbarer Schritt für diese nachhaltige Kultur der Philanthropie in Österreich."
Kurt Bergmann
Gründer "Licht ins Dunkel"
"Warum?
Spenden für die Ameisenforschung sind steuerlich absetzbar, solche für hungernde Kinder nicht!"


Prim. Univ.-Prof. Dr. Christoph Gisinger
Haus der Barmherzigkeit
"Soziale Hilfsorganisationen wie das Haus der Barmherzigkeit übernehmen immer mehr Leistungen für unsere Gesellschaft und beschäftigen 116.000 Arbeitnehmer.
Österreich braucht uns. Wir brauchen Spenden. Daher: Spendenabsetzbarkeit jetzt!"


DI Dr. Hildegard Aichberger
WWF
"Wir sind auf die dauerhafte Hilfe unserer Spender angewiesen, Ohne die Spendenabsetzbarkeit drohen dem WWF Spendeneinbußen von bis zu 20 Prozent nach den derzeitigen Berechnungen. Wir wissen noch nicht, bei welchen Umweltprojekten wir deswegen kürzen müssen. Natur und Umwelt dürfen nicht auf Kosten der Finanzkrise vernachlässigt werden!"

Ing. Heinz Hödl
KOO

"Die Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission begrüßt den Vorstoß von Finanzminister Josef Pröll und fordert, dass dieser Gesetzesentwurf rasch umgesetzt wird!"
Dr. Gerhard Heilingbrunner
Umweltdachverband



"Eine Stärkung der Zivilgesellschaft ist notwendiger denn je. Die Herausforderungen und Lösungsansätze werden immer komplexer.
Die Absetzbarkeit von Spenden für Umwelt – und Hilfsorganisationen ist daher ein wichtiger gesellschaftspolitischer Schritt in eine richtige Richtung."
Mag. Ulrike Schelander
CARE Österreich
Mag. Ulrike Schelander
 
"Eine Milliarde Menschen leiden an Hunger. Mit Spenden können wir Leben retten und Gerechtigkeit schaffen. Daher brauchen die Ärmsten der Armen die Spendenabsetzbarkeit – jetzt!"

Mag. Alexander Egit
Greenpeace
"Lippenbekenntnisse sind nicht nur beim Umweltschutz eine Sünde.
Spendenabsetzbarkeit wurde vor der Wahl versprochen, und muss daher nach der Wahl auch eingelöst werden."
Dr. Klaus Kastenhofer
Global 2000
"Damit die großartige Leistung der österreichischen Spenderinnen und Spender für unser Land auch endlich staatliche Anerkennung finden!"
Florian Bittner
Österreichisches Institut für Spendenwesen - ÖIS
Florian Bittner

"Alle im Parlament vertretenen Parteien haben sich im Laufe der vergangenen Jahre zur Steuerabsetzbarkeit von Spenden bekannt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor. Das ÖIS fordert die Verantwortlichen dazu auf, rasch Maßnahmen zur Umsetzung der Steuerabsetzbarkeit zu ergreifen und damit das Spendenwesen als Grundpfeiler einer solidarischen Zivilgesellschaft zu fördern."
Heli Dungler
Vier Pfoten
 
„Tierschutz ist ein wichtiger Teil von Umweltschutz und Konsumentenschutz.
Bessere Tierhaltungsbedingen und -gesetze sind ohne die Hilfe unsere Spenderinnen und Spender nicht durchsetzbar. Die Spendenabsetzbarkeit sollte gerade in Zeiten der Finanzkrise schnell Tatsache werden.“
Günter Karlhuber
Pro Juventute


"Spendenorganisationen übernehmen vielfach unbedankt die Aufgaben des Staates. Die Spendenabsetztbarkeit „kostet“ vergleichsweise wenig und bringt ein vielfaches an Wohlfahrtsgewinn für die Zivilgesellschaft. Österreich darf in Sachen Spendenabsetzbarkeit nicht das Schlusslicht Mitteleuropas bleiben."
Mag. Martina Kronthaler
Aktion Leben Österreich
 
"Immer mehr Menschen sind in Österreich von den Teuerungen massiv betroffen. Es kann nicht sein, dass eine Schwangerschaft oder die Geburt eines Kindes eine Frau in die Armut treibt. Wie alle Spendenvereine sind wir auf die Unterstützung von hilfsbereiten Menschen angewiesen. Die NGOs brauchen deshalb unbedingt die steuerliche Absetztbarkeit von Spenden."
Alexander Trinkl
Agenda X - Das junge Zukunftsnetzwerk
 
"Wir brauchen die Menschen in ihrer Vielfalt, die das Gemeinwohl
mitgestalten. Die Spendenabsetzbarkeit schafft die Anreize für den Markt
gemeinnützigen Engagements
."
Mag. Manfred Kumer
Österreichisches Rotes Kreuz
„Neben Finnland ist Österreich das einzige europäische Land, in dem Spenden nicht steuerlich absetzbar sind. Seit Jahren schon fordern Vertreter von Non-Profit-Organisationen, dass Österreich hier auf europäischen Standard aufschließt. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen würden durch die Spendenabsetzbarkeit zu stärkerem sozialen Engagement motiviert werden – zugunsten all jener Menschen, die auf die Leistungen von Hilfsorganisationen angewiesen sind.“

 
Gerhard Pock
WWF


"Österreich ist das vorletzte Land in Europa, dass noch keine Spendenabsetzbarkeit hat. Es ist Zeit, uns aus dieser Steinzeit heraus zu führen. Die Zusagen der Parteien gibt es, allein die Taten fehlen. Ich kann hier nur mehr Ingrid Thurnher zitieren: "Da versteht man nicht, dass es die Spendenabsetzbarkeit nicht schon lange gibt."

Mag. Eva Bauer
Haus der Barmherzigkeit
"Die Spendenabsetzbarkeit für soziale Hilfsorganisationen wie dem Haus der Barmherzigkeit ist europäischer Standard. Österreich darf nicht länger Schlusslicht sein: Daher Spendenabsetzbarkeit jetzt!"


 
Mag.(FH) Alex Buchinger
fundraising competence group
„Ob Ungarn, Tschechien, Polen, viele Osteuropäische Länder stärken mit diversen steuerlichen Vorteilen für SpenderInnen den 3. Sektor und helfen so, die
Spendenbereitschaft der Menschen zu steigern. Trotz junger Spendenkultur wurde sehr rasch die Spendenabsetzbarkeit in diesen Ländern umgesetzt, um
die Entwicklung des 3. Sektors zu beschleunigen und zu stärken. In diesem Bereich sind die CEE Länder Vorbild für Österreich!

 

Paul Märzinger
Arbeiter Samariter Bund



"Als eines der europäischen Schlusslichter bei der Spendenabsetzbarkeit, ist es mittlerweile eine bittere Notwendigkeit, dass Österreich die Absetzbarkeit endlich beschließt. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Turbulenzen kann es nicht sein, dass der Staat Aufgaben an Organisationen überträgt, aber keinerlei Anreiz schafft, dass die Bevölkerung diese Organisationen bei ihrer Arbeit unterstützt.
Spendenabsetzbarkeit - jetzt - sofort - nachhaltig!"