Änderungsforderungen der IÖGV
Die IÖGV fordert zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Finanzen zur Regelung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden folgende Änderungen:
Ad Entwurf EstG § 4 Abs 4 Zi 5a
Die Bestimmung sollte lauten:
1. …. unverändert
2. …. 5a. unverändert
a. Die Körperschaft dient gemeinnützigen, mildtätigen und/oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 34ff der Bundesabgabenordnung (BAO)
b. ….unverändert
c. Die Körperschaft ist im Besitz einer Berechtigung zur Führung des Österreichischen Spendegütesiegels, welches von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) vergeben wird oder erfüllt die Voraussetzungen zur Erlangung des Österreichischen Spendegütesiegels und legt darüber eine Bestätigung der KWT vor.
Sämtliche Körperschaften …. unverändert
3. …. unverändert
4. …. unverändert
Änderungsforderungen der IÖGV
Die IÖGV fordert zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Finanzen zur Regelung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden folgende Änderungen:
Ad Entwurf EstG § 4 Abs 4 Zi 5a
Die Bestimmung sollte lauten:
1. …. unverändert
2. …. 5a. unverändert
a. Die Körperschaft dient gemeinnützigen, mildtätigen und/oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 34ff der Bundesabgabenordnung (BAO)
b. ….unverändert
c. Die Körperschaft ist im Besitz einer Berechtigung zur Führung des Österreichischen Spendegütesiegels, welches von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) vergeben wird oder erfüllt die Voraussetzungen zur Erlangung des Österreichischen Spendegütesiegels und legt darüber eine Bestätigung der KWT vor.
Sämtliche Körperschaften …. unverändert
3. …. unverändert
4. …. unverändert